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‼️ Steuersparmodelle – Ein kritischer Blick auf Briefkastenfirmen ‼️

In jüngster Zeit wird immer wieder über Steuersparmodelle gesprochen, die es ermöglichen sollen, durch die Gründung von Unternehmen in anderen EU-Staaten – wie etwa den Niederlanden – Steuern zu sparen. Diese Modelle erscheinen auf den ersten Blick oft verlockend, doch es ist wichtig, sich ihrer rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein.

Das WDR-Thema: Ein kritischer Blick auf Briefkastenfirmen

Der WDR hat in einem Beitrag kürzlich aufgezeigt, wie einfach es erscheint, Unternehmen in anderen EU-Staaten – wie den Niederlanden – zu gründen, um vermeintlich Steuern zu sparen. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir uns von diesem Vorgehen klar distanzieren. Das im WDR gezeigte Modell einer Briefkastenfirma ist gemäß dem deutschen Außensteuergesetz (AStG) in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig. Eine derartige Konstruktion führt zur sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung, was bedeutet, dass Einkünfte der ausländischen Firma dem deutschen Gesellschafter zugerechnet und in Deutschland besteuert werden.

Die rechtlichen Risiken von Briefkastenfirmen

Ein gängiges Steuersparmodell ist die Gründung von sogenannten Briefkastenfirmen. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die in einem anderen EU-Land registriert sind, jedoch keine echte Betriebsstätte oder Geschäftsführung vor Ort haben. Ein solches Modell kann auf den ersten Blick wie eine legale Möglichkeit zur Steuerersparnis erscheinen, führt jedoch in der Praxis häufig zu Problemen.

Das deutsche Außensteuergesetz (AStG), insbesondere in der Fassung vom 12.09.1972, sieht solche Konstruktionen kritisch und stuft sie als rechtswidrig ein, wenn sie nicht den Anforderungen an eine echte Betriebsstätte oder Geschäftsführung entsprechen. In solchen Fällen wird die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung aktiviert, was bedeutet, dass die Einkünfte der ausländischen Firma dem deutschen Gesellschafter zugerechnet und hierzulande versteuert werden müssen. Dies kann zu einer doppelten Besteuerung führen und erhebliche steuerliche sowie strafrechtliche Risiken mit sich bringen.

Wann ist eine Briefkastenfirma steuerlich problematisch?

Ein Unternehmen, das im Ausland registriert ist, aber weder über eine Betriebsstätte noch über eigene Geschäftsführer im Ausland verfügt, stellt aus steuerlicher Sicht ein Scheingeschäft dar. Der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung, der in Deutschland liegt, macht das Unternehmen aus steuerlicher Sicht in Deutschland ansässig. Damit unterliegt es dem deutschen Steuerrecht und wird entsprechend besteuert.

Unser Standpunkt: Klare Distanzierung von unzulässigen Modellen

Unsere Lösungen sind keine Steuersparmodelle, die auf solchen rechtswidrigen Konstruktionen basieren. Wir legen großen Wert darauf, unseren Mandanten Lösungen anzubieten, die nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch nachhaltig und transparent sind. Das Umgehen von Steuerpflichten durch Briefkastenfirmen ist nicht nur illegal, sondern birgt auch das Risiko hoher Strafzahlungen und weiterer rechtlicher Konsequenzen.

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