Die US-amerikanische Limited Liability Company (LLC) ist eine der flexibelsten Unternehmensformen weltweit und bietet Unternehmern zahlreiche steuerliche Vorteile. Besonders interessant ist sie für internationale Gründer, da sie – je nach Wohnsitzland des Inhabers – steuerlich transparent sein kann. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte der Besteuerung, Reportingpflichten und Compliance-Anforderungen einer US LLC ein.
1. Steuerliche Behandlung der US LLC
Die US LLC ist eine flexible Rechtsform, die je nach steuerlicher Einstufung unterschiedliche Auswirkungen auf die Besteuerung hat. Besonders für internationale Unternehmer gibt es zwei Hauptoptionen:
- Disregarded Entity (Einzelunternehmer-Status): Wenn die LLC nur einen Gesellschafter hat, wird sie steuerlich transparent behandelt. Das bedeutet, dass die Gewinne direkt dem Eigentümer zugerechnet werden und in dessen Wohnsitzland versteuert werden müssen.
- Partnership (bei mehreren Gesellschaftern): Gewinne werden an die Gesellschafter durchgereicht und dort individuell besteuert.
- Corporation (C-Corp-Status): Die LLC wird wie eine eigenständige Körperschaft behandelt und in den USA besteuert. Diese Option ist für internationale Unternehmer meist unattraktiv.
Da die meisten internationalen Unternehmer die steuerliche Transparenz der LLC nutzen, kommt es für die Steuerfreiheit darauf an, ob der Inhaber in einem Land mit territorialer Besteuerung oder ohne Einkommenssteuer lebt.
2. Wann ist eine US LLC steuerfrei?
Eine US LLC kann in den USA steuerfrei sein, wenn:
- Der Inhaber ist eine einzelne natürliche Person.
- Der Inhaber lebt in einem Land ohne Einkommensteuer oder mit territorialem Steuersystem.
- Der Inhaber ist in keinem Land steuerlich ansässig (183 Tage Regel)
- Die LLC hat keinen steuerlichen Nexus in den USA.
- Es bestehen keine „binding ties“ zu einem Bundesstaat.
- Es fallen keine Franchise Taxes oder Sales Taxes an.
- Der Inhaber erbringt keine Dienstleistungen in den USA und ist keine US-Person.
Selbst wenn die LLC keine Steuern zahlt, gibt es einige formale Verpflichtungen:
- Form 5472 & 1120 (für ausländische Eigentümer von US LLCs)
- BOI Report (Beneficial Ownership Information Report)
- Annual Report & State Fee (abhängig vom Gründungsstaat)
- FBAR (wenn Konten außerhalb der USA eine bestimmte Schwelle überschreiten)
Die Einreichung dauert in der Regel nicht lange. Solltest du Hilfe wünschen kann die Betreuung und Einreichung der Dokumente durch uns erfolgen. Zudem bieten wir Online Kurse und Informationsmaterialien an, in dem wir dir beibringen, wie du das jedes Jahr sebst machen kannst.
3. Wann muss der Inhaber keine Einkommensteuer zahlen?
Selbst wenn eine US LLC steuerfrei ist, muss der Inhaber sicherstellen, dass er auch persönlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Dies ist möglich, wenn er keinen steuerlichen Wohnsitz in einem Hochsteuerland hat. Es gibt mehrere Strategien, um dies zu erreichen:
A) Perpetual Traveling – Kein steuerlicher Wohnsitz
Perpetual Traveler (PT) zu sein bedeutet, keinen festen Wohnsitz in einem bestimmten Land zu haben. Steuerlich funktioniert das Modell, wenn:
- Man sich nirgendwo lange genug aufhält, um steuerlich ansässig zu werden (meist unter 183 Tagen pro Land).
- Man in keinem Land als steuerpflichtig erfasst wird (z. B. durch gemeldete Immobilien oder Geschäftsaktivitäten).
- Man die Einnahmen über eine steuerfreie Struktur wie eine US LLC laufen lässt.
B) Wohnsitz in einem Nullsteuerland
Einige Länder erheben keine Einkommensteuer, was sie ideal für Unternehmer macht. Dazu gehören:
- Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
- Bahamas, Cayman Islands, Monaco
- Saint Kitts & Nevis
Hier kann man offiziell seinen Wohnsitz anmelden, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und völlig legal steuerfrei leben.
C) Wohnsitz in einem Land mit territorialer Besteuerung
In Ländern mit territorialer Besteuerung werden nur lokal erwirtschaftete Einkommen besteuert. Einkünfte aus dem Ausland bleiben steuerfrei. Beispiele sind:
- Panama
- Paraguay
- Hongkong
- Singapur
- Costa Rica
Wenn die US LLC keine Geschäftstätigkeit in diesen Ländern hat, kann der Inhaber dort leben, ohne auf seine Unternehmensgewinne Steuern zu zahlen.
4. Fazit: Komplett steuerfrei mit der richtigen Strategie
Dieses Setup kann vollkommen steuerfrei gestaltet werden – vorausgesetzt, alle Feinheiten werden korrekt umgesetzt. In unserer Beratung analysieren wir verschiedene Szenarien, um sicherzustellen, dass dein Setup rechtlich einwandfrei und compliant bleibt. Dazu gehören essenzielle Aspekte wie Banking, optimiertes Transaktionsmanagement und gegebenenfalls vertragliche Gestaltungen. Wir unterstützen dich nicht nur bei der Auswanderung und der Wahl des optimalen steuerlichen Wohnsitzes, sondern verfügen auch über ein Netzwerk erfahrener Ansprechpartner vor Ort, die den Prozess reibungslos begleiten.
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