Die US Limited Liability Company (LLC) ist eine der attraktivsten Unternehmensformen für internationale Unternehmer. Sie bietet hohe Flexibilität, geringe bürokratische Hürden und interessante steuerliche Vorteile. Ein oft diskutierter Punkt ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA sowie der deutsch-amerikanische Freundschaftsvertrag von 1954. Dieser Artikel zeigt auf, warum die US LLC eine kluge Wahl für Unternehmer ist und wie eine optimale Struktur steuerliche Vorteile sichern kann.
Eine kurze Erklärung zum Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerung bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen in zwei Ländern auf dasselbe Einkommen Steuern zahlen muss. Dies kann passieren, wenn beide Länder den Steuerpflichtigen als ansässig betrachten oder wenn Einkünfte in einem Land erzielt, aber in einem anderen Land besteuert werden.
Um dieses Problem zu vermeiden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen vielen Staaten. Diese regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie Steuergutschriften oder Steuerbefreiungen angewendet werden können, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Im Fall einer US LLC, die einem Nicht-US-Bürger gehört, kann es komplex werden, da die USA die LLC oft als „steuerlich transparent“ betrachten, während andere Länder, wie Deutschland, sie als eigenständige Firma behandeln. Deshalb ist es wichtig, die richtige Struktur zu wählen, um eine ungewollte Steuerpflicht zu vermeiden.
1. Steuerliche Vorteile einer US LLC
Die US LLC bietet ihren Eigentümern verschiedene steuerliche Einstufungsmöglichkeiten:
- Disregarded Entity (Einzelunternehmen): Die LLC ist steuerlich transparent, und Gewinne werden direkt dem Eigentümer zugerechnet.
- Partnership (Mehrere Gesellschafter): Gewinne werden an die Gesellschafter durchgereicht und individuell versteuert.
- Corporation (Körperschaftsbesteuerung): Auf Wunsch kann die LLC wie eine C-Corp besteuert werden, was sie als eigenständiges Steuerobjekt anerkennt.
Internationale Unternehmer nutzen in der Regel die steuerliche Transparenz der LLC, um Einkünfte effizient zu strukturieren.
2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der Freundschaftsvertrag von 1954
2.1 Vorteile des DBA zwischen Deutschland und den USA
Das DBA zwischen Deutschland und den USA verhindert, dass eine Person doppelt besteuert wird. Bei richtiger Strukturierung kann eine LLC ihre Gewinne steuerfrei vereinnahmen oder einer optimalen Besteuerung unterliegen.
2.2 Nutzung des Freundschaftsvertrags von 1954
Der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Deutschland und den USA von 1954 ermöglicht es deutschen Unternehmern, in den USA wirtschaftlich wie US-Bürger behandelt zu werden. Dadurch kann eine LLC unter bestimmten Umständen als in den USA steuerlich ansässig gelten, was Steuerfreiheit in Deutschland ermöglichen kann. Steuerberater setzen diesen Vertrag gezielt ein, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
3. Praktische Lösungen für die optimale Steuerstrukturierung
A. Besteuerung als C-Corporation wählen
✅ Die US LLC kann als C-Corp besteuert werden, wodurch sie eine eigenständige steuerpflichtige Einheit wird. Dies verhindert steuerliche Transparenz und schafft Klarheit für internationale Steuerbehörden.
B. Strategische Wahl des Wohnsitzes
✅ Unternehmer können ihren steuerlichen Wohnsitz in Ländern mit territorialer Besteuerung (z. B. Panama, VAE, Zypern) verlagern. Zypern bietet bereits nach 60 Tagen ein Steuerzertifikat, das die steuerliche Ansässigkeit belegt.
C. Nutzung von Banklösungen und Zahlungsflüssen
✅ Strategische Finanzplanung kann helfen, Steuerpflichten in Hochsteuerländern zu vermeiden. Einnahmen der LLC sollten nicht direkt an eine deutsche Bank ausgezahlt werden.
D. Perpetual Traveling ohne Wohnsitz
Die US LLC kann als dauerreisender Unternehmer als wandelnde Betriebsstätte angesehen werden. Unter der richtigen Gestaltung wird in keinem Land eine persönliche Steuerpflicht ausgelöst. Zudem wird unter der richtigen Herangehensweise die US LLC im internationalen Rechtstypenvergleich als separate Einheit betrachtet, weshalb die Doppelbesteuerung greift.
E. EU-Alternativen als Ergänzung
Unternehmer, die innerhalb der EU tätig sind, können von dieser Regelung strategisch Gebrauch machen. So kann es sinnvoll sein, eine EU-Alternative in Betracht zu ziehen.
4. Warum das Thema Doppelbesteuerungsabkommen kein Hexenwerk ist?
Auch in unserer Beratung gehen wir auf diese Thematik ein. Oftmals kommt die Doppelbesteuerung für eine US LLC nicht zum Tragen bzw. kann man sie einfach optimieren. Zudem haben wir einen klaren Ansatz in der Beratung: Wer weiterhin in Deutschland lebt, sollte seine Strukturen innerhalb Deutschlands optimieren und sich nicht mit unnötig komplexen Auslandskonstruktionen die Finger verbrennen.
Wer international tätig ist, sollte eine Auswanderung in Betracht ziehen. Für die direkte Abrechnung mit Kunden gibt es einfache Lösungen, um eine Doppelbesteuerung oder eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu vermeiden. Die grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass kein wirtschaftlicher Bezug zu Deutschland besteht und man sich physisch im Ausland aufhält. Wer diese Vorgaben einhält, hat keine Risiken zu befürchten. Wir raten ausdrücklich davon ab, diese Bedingungen durch Scheinkonstruktionen zu umgehen – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus praktischer Sicht. Vielmehr stellt sich die Frage: Warum sollte man überhaupt an einem deutschen Wohnsitz festhalten? Angesichts der steigenden Lebensqualität und attraktiven Möglichkeiten im Ausland gibt es oft keinen überzeugenden Grund, weiterhin in Deutschland gemeldet zu bleiben.
Etwas aufwendiger (aber nicht schwieriger) wird es bei bestehenden Firmenanteilen in Deutschland. Hier können wir nicht konkret mit US LLC arbeiten, dafür gibt es aber andere Lösungen. Zuerst müssen wir auf das Thema Wegzugsbesteuerung schauen. Hier gibt es smarte Wege, damit die Wegzugsbesteuerung nicht zu trage kommt. Hat man diese Hürde überwunden, geht es um die Strukturierung der Länderübergreifenden Struktur. Z.B. könnte eine Zypern-Holding eine sinnvolle Lösung sein, kombiniert mit einem offiziellen Wohnsitz (60 Tage) und der Übertragung deutscher Firmenanteile an die Holding. Mit dem richtigen Aufbau können Gewinne nach Versteuerung an die Firma in Zypern abgeführt werden. Durch die Non-Dom-Regelung in Zypern ist es möglich, das Kapital steuerfrei ins Privatvermögen zu überführen. So entsteht eine Maximalbesteuerung in Deutschland von 15–30 %, während der Rest – bei richtiger Gestaltung – steuerfrei bleibt. Folgenden Blickwinkel möchte ich hervorheben: Firmen in Deutschland mit einem deutschen Wohnsitz würde ich vemeiden! ➔ Ein Auslandswohnsitz inklusiver Auslandsholding, die wiederum Anteile deutscher Firmen hält, macht dann schon mehr Sinn. Somit kombiniert man beide Vorteile unter der Möglichkeit in der Sonne zu leben. Alle Dienstleistungen lassen sich auch problemlos mit einer ausländischen Firmenlösung umsetzen – wieso also eigentlich noch eine deutsche Firma nutzen? Einige sinnvolle Lösungen gibt es – diese besprechen wir gerne in der persönliche Beratung.
Wie du siehst ist dieses Thema keine Einbahnstraße. Auch eine US LLC oder Zypern Non-Dom + Firma (Holding) Lösung, sind nicht immer die richtige Wahl. In der Beratung sprechen wir so viele Ideen durch, die in dem individuellen IST Fall Sinn machen. Bis jetzt gab es noch keinen Fall, in dem wir keine Lösung gefunden haben. Sobald du rechtlich sauber auswanderst, deinen Wohnsitz verlegst oder keinen neuen Wohnsitz begründest, lässt sich die Thematik Doppelbesteuerungsabkommen & andere Thematiken wie du siehst, optimal lösen.
5. Zahlungsschnittstelle optimieren
Wer ein rein digitales Geschäft hat und weltweit agiert, ist mit einer US LLC gut aufgestellt. Es kann sinnvoll sein, den Zahlungsprozess mit einem sogenannten Reseller zu gestalten. Anbieter hierfür sind Digistore24 oder Ablefy. Damit tritt die US LLC nicht mehr als offizieller Verkäufer auf, sondern der Reseller. Die US LLC agiert lediglich als Subunternehmer und erbringt die Leistung.
Bei einem optimalen Wohnsitz greift die Minimalbesteuerung oder keine Steuer, wenn man in keinem Land einen steuerpflichtigen Wohnsitz hat. Zudem kümmert sich der Reseller um die korrekte Abführung der Umsatzsteuer je nach Wohnsitzland des Kunden.
6. Wann wird Reverse Charge angewendet?
Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) ist ein Umsatzsteuerverfahren, bei dem nicht der leistende Unternehmer, sondern der Empfänger einer Dienstleistung oder Lieferung die Umsatzsteuer schuldet.
- Innerhalb der EU: Wenn ein Unternehmen aus einem EU-Land eine Dienstleistung oder Ware von einem Unternehmen in einem anderen EU-Land erhält.
- Internationale Geschäfte: Oft bei digitalen Dienstleistungen oder bestimmten B2B-Transaktionen.
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen kauft eine Dienstleistung von einer US LLC. Da die LLC nicht in der EU registriert ist, muss das deutsche Unternehmen die Umsatzsteuer selbst berechnen und ans Finanzamt abführen. Dies geschieht durch eine steuerfreie Rechnung mit Reverse Charge-Hinweis, wodurch der Empfänger die Steuerlast trägt.
7. Fazit: US LLC als optimale Lösung für internationale Unternehmer
Die US LLC ist eine leistungsstarke und steueroptimierte Unternehmensform für internationale Unternehmer. Durch geschickte Strukturierung, Nutzung des DBA und des Freundschaftsvertrags von 1954 sowie strategische Wohnsitzwahl lassen sich legale Steueroptimierungen erzielen. Mit der richtigen Planung und Beratung kann eine US LLC eine ideale Lösung für eine globale Geschäftsstrategie sein.